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Online-Services

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet

Einbürgerung

Beschreibung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Einbürgerungsfall individuell verschieden. Ein Beratungsgespräch ist deshalb zwingend erforderlich. Bitte bringen Sie zu diesem Ihren gültigen Nationalpass oder Identitätsausweis mit.

Wichtige Hinweise

Für eine Einbürgerung wird in der Regel gefordert:

  • 8 Jahre rechtmäßiger (und gewöhnlicher) Aufenthalt [bei deutschverheirateten Ehegatten oder Lebenspartnern 3 Jahre Aufenthalt]
  • ein bestimmter Aufenthaltstitel
  • ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • ausreichendes Einkommen; kein Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
  • keine strafrechtliche Verurteilung
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Im Einzelnen gibt es Ausnahmen oder weitere Voraussetzungen, die allerdings nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden können.

Gebühren

255,00 €; Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren 51,00 €

Rechtsgrundlage

§§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Kontakt

Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1336
Fax: (0941) 507-5339