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Online-Services

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet

Anzeige/Anmeldung einer Versammlung

Beschreibung

Die Verfassung gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Deshalb ist weder für die Veranstaltung noch für die Teilnahme an einer Versammlung eine Erlaubnis der Behörde erforderlich.

Öffentliche Versammlungen unter freien Himmel finden jedoch auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen statt, weshalb nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz der zuständen Behörde vorbehalten bleiben muss, etwa zum Schutz der an der Versammlung Teilnehmenden und der Teilnehmer/-innen am allgemeinen Straßenverkehr, Regelungen zu treffen. Voraussetzung dafür ist die Information über eine geplante Versammlung in Form einer Anzeige.

Ergänzende Hinweise finden Sie hier.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine gesetzliche Anzeige- und Mitteilungspflicht besteht!

Bitte beachten Sie:

Anzeigen, die außerhalb der Öffnungszeiten bei uns eingehen, werden erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet. Sollte Ihr Anliegen keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Regensburg Süd, Tel. 0941/506-2001. Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Fristen/Dauer

Versammlungen unter freien Himmel sind 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe - nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn - anzuzeigen. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht. Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen, siehe oben "ergänzende Hinweise" in der Rubrik "Beschreibung".

Gebühren

Verwaltungsgebühren werden im Versammlungsrecht grundsätzlich nicht erhoben, Art. 26 BayVersG i.V.m. Art 3 BayKG. Eine Gebührenpflicht besteht nur, wenn in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Verboten beantragt werden. Für diese Fälle ist ein Kostenrahmen von 15 € bis 200 € vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz

Kontakt

Jenny Fritzsche

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 12693053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-7326
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.