Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet
Anzeige/Anmeldung einer Versammlung
Beschreibung
Die Verfassung gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Deshalb ist weder für die Veranstaltung noch für die Teilnahme an einer Versammlung eine Erlaubnis der Behörde erforderlich.
Öffentliche Versammlungen unter freien Himmel finden jedoch auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen statt, weshalb nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz der zuständen Behörde vorbehalten bleiben muss, etwa zum Schutz der an der Versammlung Teilnehmenden und der Teilnehmer/-innen am allgemeinen Straßenverkehr, Regelungen zu treffen. Voraussetzung dafür ist die Information über eine geplante Versammlung in Form einer Anzeige.
Ergänzende Hinweise finden Sie hier.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine gesetzliche Anzeige- und Mitteilungspflicht besteht!
Bitte beachten Sie:
Anzeigen, die außerhalb der Öffnungszeiten bei uns eingehen, werden erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet. Sollte Ihr Anliegen keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Regensburg Süd, Tel. 0941/506-2001. Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Fristen/Dauer
Versammlungen unter freien Himmel sind 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe - nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn - anzuzeigen. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht. Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen, siehe oben "ergänzende Hinweise" in der Rubrik "Beschreibung".
Gebühren
Verwaltungsgebühren werden im Versammlungsrecht grundsätzlich nicht erhoben, Art. 26 BayVersG i.V.m. Art 3 BayKG. Eine Gebührenpflicht besteht nur, wenn in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Verboten beantragt werden. Für diese Fälle ist ein Kostenrahmen von 15 € bis 200 € vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz
Dienstleistung online
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.