Logo Stadt Regensburg

Online-Services

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dienstleistungen die Stadt Regensburg bereits online anbietet

Aufenthaltsrecht EU / EWR und deren Familienangehörige

Beschreibung

Unionsbürger/innen können visumsfrei nach Deutschland einreisen und haben das Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten.

Dieses Freizügigkeitsrecht haben insbesondere

  • Arbeitnehmer oder Auszubildende,
  • Arbeitssuchende (für die Dauer von sechs Monaten),
  • Selbständige,
  • Erbringer von Dienstleistungen,
  • Empfänger von Dienstleistungen,
  • nicht erwerbstätige Unionsbürger mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln,
  • Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen,
  • Daueraufenthaltsberechtigte.
Rechtsgrundlage

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten

Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-2777
(0941) 507-2779
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZXRpZWhuZWdlbGVnbmFyZWRuZWFsc3Vh