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Online-Services

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Aufenthaltsrecht EU / EWR und deren Familienangehörige

Beschreibung

Unionsbürger/innen können visumsfrei nach Deutschland einreisen und haben das Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten.

Dieses Freizügigkeitsrecht haben insbesondere

  • Arbeitnehmer oder Auszubildende,
  • Arbeitssuchende (für die Dauer von sechs Monaten),
  • Selbständige,
  • Erbringer von Dienstleistungen,
  • Empfänger von Dienstleistungen,
  • nicht erwerbstätige Unionsbürger mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln,
  • Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen,
  • Daueraufenthaltsberechtigte.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 2693047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2777
Fax: (0941) 507-2779