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Aufenthaltsrecht EU / EWR und deren Familienangehörige
Beschreibung
Unionsbürger/innen können visumsfrei nach Deutschland einreisen und haben das Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten.
Dieses Freizügigkeitsrecht haben insbesondere
- Arbeitnehmer oder Auszubildende,
- Arbeitssuchende (für die Dauer von sechs Monaten),
- Selbständige,
- Erbringer von Dienstleistungen,
- Empfänger von Dienstleistungen,
- nicht erwerbstätige Unionsbürger mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln,
- Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen,
- Daueraufenthaltsberechtigte.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Dienstleistung online
Kontakt
Abteilung Ausländerangelegenheiten
Telefon: (0941) 507-2777
Fax: (0941) 507-2779