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Dienstleistungen

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Beschreibung

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass unter anderem Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.

Wichtige Hinweise

Antragstellung

  • Antragstellung persönlich, durch den Verein (mit entsprechender Vollmacht) oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz
  • Antragstellung mit Bestätigung vom Verein bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde des Ehrenamtlichen. Für Antragsteller, die in der Stadt Regensburg gemeldet sind, erfolgt die Antragstellung bei den Bürgerbüros oder im Bürgerzentrum. 
  • Führungszeugnis wird dem Ehrenamtlichen zugesandt.

Vorlage

  • Vorlage des Führungszeugnisses oder des Unbedenklichkeitsnachweises umgehend beim Verein
  • Unbedenklichkeitsnachweis: Auf Wunsch nach Einsichtnahme des Führungszeugnisses beim  Amt für kommunale Jugendarbeit

Für weitere Informationen bitte hier klicken.

Gebühren

Beantragung für Ehrenamtliche gebührenfrei

Rechtsgrundlage

SGB VIII - § 72a

Kontakt

Annerose Raith

Amt für kommunale Jugendarbeit
Domplatz 3
Zimmer: 217
93047 Regensburg

(0941) 507-1550
(0941) 507-4559
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