Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Zuständig
Beschreibung
Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass unter anderem Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.
Wichtige Hinweise
Antragstellung
- Antragstellung persönlich, durch den Verein (mit entsprechender Vollmacht) oder per Mail
- Antragstellung mit Bestätigung vom Verein bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde des Ehrenamtlichen. Für Antragsteller, die in der Stadt Regensburg gemeldet sind, erfolgt die Antragstellung bei den Bürgerbüros oder im Bürgerzentrum. Die Beantragung per E-Mail ist möglich mit entsprechender Ausweiskopie (Scan) und nachvollziehbarer Unterschrift (Vergleich mit Ausweiskopie) auf dem Antrag
- Führungszeugnis wird dem Ehrenamtlichen zugesandt.
Vorlage
- Vorlage des Führungszeugnisses oder des Unbedenklichkeitsnachweises umgehend beim Verein
- Unbedenklichkeitsnachweis: Auf Wunsch nach Einsichtnahme des Führungszeugnisses beim Amt für kommunale Jugendarbeit
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Gebühren
Beantragung für Ehrenamtliche gebührenfrei
Rechtsgrundlage
SGB VIII - § 72a
Kontakt
Annerose Raith