Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Beschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen, Festen, Festumzügen, Dreharbeiten und Ähnlichen auf öffentlichen Verkehrsgrund hat der Veranstalter einen Antrag auf Erteiung einer Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Lageplan
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Streckenbeschreibung
Streckenplan
Fristen/Dauer
Die Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Gebühren
75,00 € bis 2 301,00 €
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 StVO; § 29 Abs. 2 StVO
Kontakt
Tobias Hanfstingl
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Alfred Paulus
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 12093053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Barbara Koller
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan