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Dienstleistungen

Erlaubnis für eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund ohne verkehrsberuhigte Straßenflächen

Beschreibung

Wird eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Platz wegen einer Veranstaltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen, ist dies erlaubnispflichtig.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind insbesondere

  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten
  • Radtouren bei mehr als 100 Teilnehmern
  • Volkswanderungen und Volksläufe bei mehr als 500 Personen
  • Umzüge bei Volks- und anderen Festen
  • ortsfeste Straßenfeste

Nicht erlaubnispflichtig sind:

  • ortsübliche Prozessionen und andere kirchliche Veranstaltungen
    sowie örtliche Brauchtumsveranstaltungen
  • Versammlungen und Aufzüge, z. B. Demonstrationen
    Ergänzende Informationen zu Versammlungen finden Sie hier.

Mit dem Erlaubnisantrag ist regelmäßig auch ein Antrag auf Anordnung von Verkehrsmaßnahmen zur Absicherung der Veranstaltungsfläche, einschließlich ggf. notwendiger Befahr- und Park-Ausnahmegenehmigungen notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Streckenplan und Streckenbeschreibung
  • Platz-Lageplan
  • Zeitplan
  • Nachweis über Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Genehmigung des Lauf- oder Radsportverbandes

Fristen/Dauer

Der Antrag ist grundsätzlich 2 Wochen, bei Großveranstaltungen mindestens 6 Monate, vor dem Veranstaltungstermin zu stellen.

Gültigkeitszeitraum abhängig von der Veranstaltungsdauer

Wichtige Hinweise

Auf verkehrsberuhigten Straßenflächen (Fußgängerzone, Gehwegflächen, Wohnverkehrsstraße, verkehrsberuhigter Bereich) ist grundsätzlich keine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. müssen durch den Antragsteller eingeholt werden.

Bei einer verspäteten Antragstellung kann unter Umständen keine verkehrssicherheitsrechtliche Prüfung der Veranstaltung mehr durchgeführt und damit keine Erlaubnis mehr erteilt werden.

Gebühren

  •   75,00 € bei Veranstaltungen ohne besonderen Aufwand
  • 100,00 € bei Veranstaltungen mit besonderem Aufwand
  • aufwandsabhängig bei Großveranstaltungen

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 2 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389