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Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Containern

Beschreibung

Zum Abstellen von Containern (z. B. für Bauschutt, Gartenabfälle und Ähnliches) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Gegebenenfalls ist zusätzlich die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung des Containers notwendig.

Für die Zufahrt zum Container-Standplatz kann die durchführende Transportfirma ein kurzzeitiges Haltverbot zur Freihaltung dieser Flächen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan, -skizze
  • Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
  • Verkehrszeichenplan

Fristen/Dauer

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Container-Aufstellung einzureichen.

Die Genehmigungsdauer ist anlassabhängig.

Gebühren

30,00 €

25,00 € bei Verlängerung des Gültigkeitszeitraums

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i. v. m § 32 Abs. 1, ggf. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389