Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Containern
Beschreibung
Zum Abstellen von Containern (z. B. für Bauschutt, Gartenabfälle und Ähnliches) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Gegebenenfalls ist zusätzlich die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung des Containers notwendig.
Für die Zufahrt zum Container-Standplatz kann die durchführende Transportfirma ein kurzzeitiges Haltverbot zur Freihaltung dieser Flächen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
- Verkehrszeichenplan
Fristen/Dauer
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Container-Aufstellung einzureichen.
Die Genehmigungsdauer ist anlassabhängig.
Gebühren
30,00 €
25,00 € bei Verlängerung des Gültigkeitszeitraums
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i. v. m § 32 Abs. 1, ggf. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
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