Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Containern
Zum Abstellen von Containern (z. B. für Bauschutt, Gartenabfälle und Ähnliches) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Gegebenenfalls ist zusätzlich die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung des Containers notwendig.
Für die Zufahrt zum Container-Standplatz kann die durchführende Transportfirma ein kurzzeitiges Haltverbot zur Freihaltung dieser Flächen beantragen.
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
- Verkehrszeichenplan
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Container-Aufstellung einzureichen.
Die Genehmigungsdauer ist anlassabhängig.
30,00 €
25,00 € bei Verlängerung des Gültigkeitszeitraums
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i. v. m § 32 Abs. 1, ggf. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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