Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Gewerbliche Tierhaltung (Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz)

Beschreibung

Gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Tierzuchten, Zoohandlungen, Zirkusse, Reitbetriebe) aber auch Versuchstiereinrichtungen, Tierheime, Tiergärten, Tierbörsen etc. bedürfen nach §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis.

Die verantwortliche Person benötigt hierzu die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Im Bedarfsfall kann beim Veterinäramt eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Auch nach Erteilung der Erlaubnis werden die Betriebe regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert.

Kontakt

Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Bruderwöhrdstraße 15 b
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3319
(0941) 507-4319
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiR0bWF0bGV3bVU=