Dienstleistungen
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst (BayBodSchG Art. 3).
Sie erhalten Auskünfte aus dem Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können.
Die Auskunft wird auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes erteilt.
Daten über Grundstücke - sowohl mit als auch ohne Altlastenverdacht - sind personenbezogene Daten. Aus diesem Grund werden entsprechende Auskünfte nur an den Eigentümer oder eine hierzu ermächtigte Person erteilt.
- Online-Formular samt Anlagen (Lageplan, Einverständniserklärung des Eigentümers)
Sie können die Auskunft über den unten verlinkten Online-Service - Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.
Alternativ können Sie den Antrag als PDF herunterladen und ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, Anlagen hinzufügen und uns zukommen lassen. Das PDF-Dokument können Sie innerhalb des Online-Services - Auskunft aus dem Altlastenkataster unter Auswahl Formularnutzug finden.
Den Antrag können Sie
per Post an: Stadt Regensburg | Umweltamt | Bruderwöhrdstr. 15b | 93055 Regensburg oder
per E-Mail an: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWF0bGV3bXU= senden.
Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Dr. Elisabeth Maiereder
Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 1.013
93055 Regensburg
(0941) 507-2317
(0941) 507-4319
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRodGViYXNpbEUucmVkZXJlaWFN
Marjan Akhtari Zadeh
Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 1.013
93055 Regensburg
(0941) 507-2314
(0941) 507-4319
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuYWpyYU0uaXJhdGhrQQ==