Auskunft aus dem Altlastenkataster
Beschreibung
Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst (BayBodSchG Art. 3).
Sie erhalten Auskünfte aus dem Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können.
Die Auskunft wird auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes erteilt.
Daten über Grundstücke - sowohl mit als auch ohne Altlastenverdacht - sind personenbezogene Daten. Aus diesem Grund werden entsprechende Auskünfte nur an den Eigentümer oder eine hierzu ermächtigte Person erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Formblatt "Auskunft aus dem Altlastenkaster"
- Lageplan
- Einverständniserklärung des Eigentümers, falls Sie nicht der Eigentümer sind
Gebühren
Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.
Formulare
Rechtsgrundlage
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)