Dienstleistungen
Förderung behinderungsbedingter Umbauten
Menschen mit Behinderung soll die Nutzung ihres Miet- und Eigenwohnraums erleichtert werden.
Dazu fördert der Freistaat BAyern bauliche Anpassungen mit einem sogenannten leistungsfreien Darlehen. Dieses Dahrlehen wird unter bestimmten Bedingungen (Nutzung der Wohneinheit für weitere 5 Jahre) in einen Zuschuss umgewandelt.
Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder Badumbauten können mit maximal 10.000 € gefördert werden. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt vom Haushaltseinkommen un der Art der baulichen Maßnahme ab.
Bewilligungsstelle für Anpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet ist:
- bei Eigenwohnraum (bzw. Wohnraum in Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen) das Amt für Stadtentwicklung
- bei Mietwohnraum (oder Eigenwohnraum in einem Gebäude ab drei Wohneinheiten) das Landratsamt Regensburg
Weiter Informationen und die Antragsformularien finden Sie hier:
Förderung von barrierefreien Wohnen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
N. N.
Amt für Stadtentwicklung
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 1.038
93047 Regensburg
(0941) 507-5662
(0941) 507-2662
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