Dienstleistungen

Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Beschreibung

Als Oldtimer gelten in der Regel Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb gesetzt wurden. Die Fahrzeuge sollen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Obwohl Oldtimer nicht für den Alltagsverkehr gedacht sind, gibt es für historische Fahrzeuge, die im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H" führen, keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr.

  • Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Änderung informiert.
Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bisherige Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs für jedes Fahrzeug, das mit dem roten Kennzeichen geführt werden soll. 
    Wichtige Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Zuteilung von H-Kennzeichen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen, möglich.

    Gebühren

    • 30,00 Euro für die Zuteilung eines H-Kennzeichens
    • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
    •   2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 
    • zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
    •   0,30 Euro Gebühr für die Verwendung von Dokumentenklebesiegeln (pro Stück) 
    • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt

    Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

    Rechtsgrundlage

    § 2 Satz 1 Nr. 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 43 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Kontakt

    Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

    Johann-Hösl-Straße 11
    93053 Regensburg
    Postfach: 11 06 43
    93019 Regensburg

    (0941) 507-93200
    (0941) 507-4329
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