Dienstleistungen

Zuteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimer

Beschreibung

Ein Kraftfahrzeug, das vor mindestens dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, d.h. zugelassen wurde., kann ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, nach den Bestimmungen des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.

Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Die Kennzeichen werden auch zur Verwendung auf verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt. Es werden maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.

Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen. Rote Kennzeichen für Oldtimer werden personenbezogen ausgegeben.

Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "07" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Nachweisheft zu verwenden.

  • Der Antrag auf Zuteilung ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
  • Das Nachweisheft ist der Genehmigungsbehörde einmal jährlich zur Prüfung vorzulegen.

Welche Fahrten darf ich mit dem Oldtimerkennzeichen durchführen? 

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen einschließlich An- und Abfahrt. 
  • Prüfungsfahrten (Fahrten anlässlich einer Prüfung des Fahrzeuges durch einen Prüfingenieur einschl. An- und Abfahrt).
  • Probefahrten (Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges).
  • Überführungsfahrten (Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort).
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges.
    Erforderliche Unterlagen
    • amtlicher Lichtbildausweis
    • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer) für rote Oldtimerkennzeichen
    • ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Fahrzeugpapiere im Original (für jedes Fahrzeug, Fahrzeuge müssen abgemeldet sein)
    • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs für jedes Fahrzeug, das mit dem roten Kennzeichen geführt werden soll. 
    Wichtige Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung roter Kennzeichen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.

    Gebühren

    • 100,00 Euro für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
    • 10,20 Euro Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheines (pro Fahrzeug)
    •   2,60 Euro KBA-Gebühren 
    •   0,30 Euro Gebühr für die Verwendung von Dokumentenklebesiegeln (pro Stück) 
    • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Erteilung der Betriebserlaubnis, etc.) gem. GebOSt

    Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

    Rechtsgrundlage

    § 2 Satz 1 Nr. 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 43 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Kontakt

    Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

    Johann-Hösl-Straße 11
    93053 Regensburg
    Postfach: 11 06 43
    93019 Regensburg

    (0941) 507-93200
    (0941) 507-4329
    ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

    zusätzliche Kontaktinfos

    Mögliche Termine erhalten Sie per E-Mail, s. Kontaktdaten.