Dienstleistungen

Zuteilung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

Beschreibung

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

  • Der Antrag auf Zuteilung ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
  • Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.
  • Der Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Stadtgebiet Regensburg liegen.
  • Fahrzeugscheinheft und Fahrtennachweisbuch sind der Genehmigungsbehörde vorzulegen, ehe die Zuteilungsfrist abläuft, bzw. sobald der Platz für Eintragungen erreicht ist.

Welche Fahrten darf ich mit dem Händlerkennzeichen durchführen? 

  • Prüfungsfahrten (Fahrten anlässlich einer Prüfung des Fahrzeuges durch einen Prüfingenieur einschl. An- und Abfahrt).
  • Probefahrten (Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges).
  • Überführungsfahrten (Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort).
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges.
Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

    Wichtige Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung roter Kennzeichen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.

    Gebühren

    • 100,00 Euro für die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
    • 15,30 Euro für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes
    •   2,60 Euro KBA-Gebühren 
    •   0,30 Euro Gebühr für die Verwendung von Dokumentenklebesiegeln (pro Stück) 
    • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, etc.) gem. GebOSt

    Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

    Rechtsgrundlage

    § 41 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    § 30 Abs. 5 BZRG

    Kontakt

    Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

    Johann-Hösl-Straße 11
    93053 Regensburg
    Postfach: 11 06 43
    93019 Regensburg

    (0941) 507-93200
    (0941) 507-4329
    ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

    zusätzliche Kontaktinfos

    Mögliche Termine erhalten Sie per E-Mail, s. Kontaktdaten.