Dienstleistungen
Zulassung eines Importfahrzeugs
Sie wollen ein aus dem Ausland erworbenes oder bisher im Ausland zugelassenes erstmalig im Inland zulassen? Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwändiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
- Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
- Je nachdem, ob das Fahrzeug aus dem EU-Ausland oder aus einem Drittstaat importiert wird, sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
- amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
- Ausländische Fahrzeugpapiere (bestehen je nach Herkunftsstaat aus einem oder mehreren Teilen)
- Bei Neufahrzeugen, für die noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden: Neufahrzeugbestätigung durch Fahrzeughersteller, bzw. Händler
- Ausländische Kennzeichenschilder
- Kaufvertrag / Rechnung als Eigentumsnachweis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung (HU eines EU-Mitgliedsstaates kann anerkannt werden, sofern die HU gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde)
- FIN-Überprüfung (durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle)
- Ausgefülltes Formblatt zur Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 1b UStG
Bei Kauf eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat zusätzlich:
- § 21 StVZO/ § 13 EG-FGV, Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis (entfällt bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
- Nachweis der Verzollung des Fahrzeugs durch Hauptzollamt
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung von Importfahrzeugen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.
- 30,00 Euro für die Zulassung
- 3,80 Euro für die Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 0,30 Euro Gebühr für die Verwendung von Dokumentenklebesiegeln (pro Stück)
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Erteilung der Betriebserlaubnis, etc.) gem. GebOSt.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 1b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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