Dienstleistungen

Vergabe von Ausfuhrkennzeichen

Beschreibung

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen/exportieren? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung 
  • FIN-Überprüfung (durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle)
  • ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
  • SEPA-Lastschriftmandat
Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von Ausfuhrkennzeichen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.

Gebühren

  • 31,40 Euro für die Vergabe von Ausfuhrkennzeichen
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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