Dienstleistungen
Vergabe von Ausfuhrkennzeichen
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen/exportieren? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
- amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung
- FIN-Überprüfung (durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle)
- ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
- SEPA-Lastschriftmandat
Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von Ausfuhrkennzeichen nicht in den Bürgerbüros durchgeführt wird! Diese ist ausschließlich im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen möglich.
- 31,40 Euro für die Vergabe von Ausfuhrkennzeichen
- ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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