Dienstleistungen

Ersatz der Zulassungsbescheinigung - Teil II

Beschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ging verloren, wurde gestohlen oder muss auf Wunsch des Fahrzeughalters ausgetauscht werden.

  • Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil Il ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Bei Verlust muss dieser an Eides Statt versichert werden. Die eidesstattliche Erklärung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg ablegen.
  • Bei Diebstahl kann abweichend zur Versicherung an Eides statt eine Diebstahlanzeige einer Polizeiinspektion vorgelegt werden. 

Der Verlust muss vom Fahrzeughalter (bei juristischen Personen: vertretungsbefugte Person) an Eides statt versichert werden.

Die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil ll kann nicht unmittelbar im Rahmen der Verlusterklärung erfolgen, da die Zulassungsbescheinigung aufgeboten werden und eine Aufbietungsfrist abgewartet werden muss. Die Ersatzausstellung kann erst nach abgelaufener Aufbietungsfrist erfolgen.

Sobald die Aufbietung beendet ist, erhält der Fahrzeughalter (oder eine vom Fahrzeughalter benannte Person) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden kann.

Zur Ausstellung sind die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die gültige Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen. Für die Ausstellung kann vom Fahrzeughalter jemand bevollmächtigt werden.

 

 

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Versicherung an Eides statt (wird bei persönlicher Vorsprache erstellt)
Gebühren

  • 15,50 Euro Gebühr für Ausstellung des Ersatzdokumentes 
  • 16,74 Euro für das Aufbietungsverfahren
  • 30,70 Euro zusätzlich für die Versicherung an Eides statt
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei unmittelbarer Außerbetriebsetzung oder sonstigen Änderungen) gem. GebOSt 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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