Dienstleistungen
Verbringung von Waffen und Munition - Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Waffen oder Munition
- dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen,
- dauerhaft nach Deutschland einführen oder
- durch Deutschland transportieren möchten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Einfuhr nach Deutschland
- Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder
des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist - Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten):
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers
- Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
- Durchfuhr durch Deutschland
- Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist - Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat:
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
- Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
- Ausfuhr aus Deutschland:
- Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Fristen/Dauer
keine
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
Die Kosten für die Erlaubnis betragen zwischen 25 € und 500 €.
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 29 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.