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Dienstleistungen

Verbringung von Waffen und Munition - Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Waffen oder Munition

  • dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen,
  • dauerhaft nach Deutschland einführen oder
  • durch Deutschland transportieren möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Einfuhr nach Deutschland
    • Einfuhr aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
      - Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers und/oder
        des Transporteurs
      - Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
        der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
    • Einfuhr aus einem Drittstaat (sonstige Staaten):
      - Waffenbesitzkarte (Kopie) des Empfängers 
  • Durchfuhr durch Deutschland
    • Durchfuhr durch Deutschland aus Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
      - Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
      - Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
        der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
    • Durchfuhr durch Deutschland aus einem Drittstaat:
      - Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
  • Ausfuhr aus Deutschland:
    - Waffenbesitzkarte (Kopie) des Transporteurs
    - Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) bzw.
      der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Fristen/Dauer

keine

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

Die Kosten für die Erlaubnis betragen zwischen 25 € und 500 €.

Rechtsgrundlage

§ 29 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Weitere Informationen

Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.