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Dienstleistungen

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition - Erteilung

Beschreibung

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland:

Wenn Sie Waffen oder Munition

  • vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen,
  • vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder
  • durch Deutschland mitnehmen möchten,

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • bei Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
    Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
  • bei Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat:
    amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis
    - des Bedürfnisses,
    - der Zuverlässigkeit,
    - der persönlichen Eignung,
    - der Sachkunde
  • bei Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island:
    - Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
    - Waffenbesitzkarte (WBK) - Kopie
    - Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Fristen/Dauer

keine

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

Die Kosten für die Erlaubnis betragen zwischen 25 € und 500 €.

Rechtsgrundlage

§ 32 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.