Dienstleistungen
Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition - Erteilung
Beschreibung
Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland:
Wenn Sie Waffen oder Munition
- vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen,
- vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder
- durch Deutschland mitnehmen möchten,
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- bei Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie) - bei Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat:
amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis
- des Bedürfnisses,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung,
- der Sachkunde - bei Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island:
- Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) - Kopie
- Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Fristen/Dauer
keine
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
Die Kosten für die Erlaubnis betragen zwischen 25 € und 500 €.
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 32 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.