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Dienstleistungen

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition - Erteilung

Beschreibung

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland:

Wenn Sie Waffen oder Munition

  • vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen,
  • vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder
  • durch Deutschland mitnehmen möchten,

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • bei Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island:
    Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
  • bei Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat:
    amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis
    - des Bedürfnisses,
    - der Zuverlässigkeit,
    - der persönlichen Eignung,
    - der Sachkunde
  • bei Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island:
    - Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
    - Waffenbesitzkarte (WBK) - Kopie
    - Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
Fristen/Dauer

keine

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

Die Kosten für die Erlaubnis betragen zwischen 25 € und 500 €.

Rechtsgrundlage

§ 32 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Weitere Informationen

Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.