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Dienstleistungen

Erteilung einer Schießerlaubnis

Beschreibung

Eine Schießerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Sachkundenachweis und Bedürfnisnachweis 
  • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Fristen/Dauer

keine

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 25 € und 250 €

Rechtsgrundlage

WaffG
SprengG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.