Dienstleistungen
Erteilung einer Schießerlaubnis
Beschreibung
Eine Schießerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis und Bedürfnisnachweis
- Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Fristen/Dauer
keine
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 25 € und 250 €
Datenschutz
Rechtsgrundlage
WaffG
SprengG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.