Dienstleistungen
Einbau Blockiersystem bei Erbwaffen
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt haben und weder über eine Waffenbesitzkarte verfügen noch ein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen können, müssen Sie die Erbwaffen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist einem Berechtigten zu überlassen.
Voraussetzungen für die Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen:
Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für Ihre Erbwaffen gibt.
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Behörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zum Einbau des Blockiersystems beantragen.
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Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
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Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt
Fristen werden individuell für den jeweiligen Einzelfall von der Behörde festgelegt.
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.
§ 37 a Abs. 1 Satz 3 WaffG
§ 20 Abs. 3 bis 6 WaffG
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.