Dienstleistungen
Anordnung eines Haltverbots
Zur temporären Privatnutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Kraftfahrzeuge oder Anhänger, auch bei Wohnungs- oder Geschäftsumzug, ist zur Freihaltung dieser Flächen die Anordnung eines Haltverbots mittels amtlicher Verkehrszeichen erforderlich.
Dazu ist zusätzlich eine Park-Ausnahmegenehmigung für die Fahrzeuge für den Verbotsbereich notwendig.
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
- Verkehrszeichenplan
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Gültigkeit des Haltverbots einzureichen.
Der Gültigkeitszeitraum ist anlassabhängig.
- 20,00 € für 1-3 Tage
- 30,00 € ab 1 Woche
- 60,00 € ab 1 Monat
- 25,00 € pro Umzug
§ 45 Abs. 3, ggf. § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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Weitere Informationen
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.