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Dienstleistungen

Anordnung eines Haltverbots

Beschreibung

Zur temporären Privatnutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Kraftfahrzeuge oder Anhänger, auch bei Wohnungs- oder Geschäftsumzug, ist zur Freihaltung dieser Flächen die Anordnung eines Haltverbots mittels amtlicher Verkehrszeichen erforderlich.

Dazu ist zusätzlich eine Park-Ausnahmegenehmigung für die Fahrzeuge für den Verbotsbereich notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan, -skizze
  • Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
  • Verkehrszeichenplan

Fristen/Dauer

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Gültigkeit des Haltverbots einzureichen.

Der Gültigkeitszeitraum ist anlassabhängig.

Gebühren

  • 20,00 € für 1-3 Tage
  • 30,00 € ab 1 Woche
  • 60,00 € ab 1 Monat
  • 25,00 € pro Umzug

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 3, ggf. § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389