Park-Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
In bestimmten Einzelfällen können Ausnahmen von den geltenden Verkehrsregeln (Parkregeln) gewährt werden. Da die Straßen nur für den normalen Verkehr gebaut sind, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Antrag muss ausführlich begründet werden.
Beispiele hierfür sind einmalige Vorgänge wie z.B. Umzug in der Fußgängerzone, kirchliche Hochzeit.
Erforderliche Unterlagen
Lageplan mit Eintragung des genauen Einsatzortes
Fristen/Dauer
keine Fristen
Gültigkeitszeitraum anlassabhängig
Wichtige Hinweise
formloser Antrag auf Park-Ausnahmegenehmigung
Gebühren
- 20,00 € bei Wohnungs- oder Geschäftsumzug
- 150,00 € für sonstige Park-Ausnahmegenehmigung
- 15,00 € für Umschreibung
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan