Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Park-Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

In bestimmten Einzelfällen können Ausnahmen von den geltenden Verkehrsregeln (Parkregeln) gewährt werden. Da die Straßen nur für den normalen Verkehr gebaut sind, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Antrag muss ausführlich begründet werden.

Beispiele hierfür sind einmalige Vorgänge wie z.B. Umzug in der Fußgängerzone, kirchliche Hochzeit.

Erforderliche Unterlagen

Lageplan mit Eintragung des genauen Einsatzortes

Fristen/Dauer

keine Fristen

Gültigkeitszeitraum anlassabhängig

Wichtige Hinweise

formloser Antrag auf Park-Ausnahmegenehmigung

Gebühren

  •   20,00 € bei Wohnungs- oder Geschäftsumzug
  • 150,00 € für sonstige Park-Ausnahmegenehmigung
  •   15,00 € für Umschreibung

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389