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Dienstleistungen

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung von Baustellen - vereinfachtes Verfahren - Grundanordnung

Beschreibung

Für Versorgungsträger und für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, kann auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren zur Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung dieser Baustellen festgelegt werden.

Dieses Verfahren kann bei Arbeitsstellen angewandt werden, die keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen, d. h. vorrangig bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer. Ein Werk-Rahmenvertrag ist hierfür Voraussetzung, soweit kein eigener Bautrupp des Versorgungsträgers eingesetzt wird.

Die Festlegung des vereinfachten Verfahrens kommt nur nur in Betracht für

  • kleinere Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (i.d.R. Tagesbaustellen)
  • an Straßen in der Baulast der Stadt Regensburg mit nur geringer Verkehrsstärke
  • innerhalb geschlossener Ortschaft mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und maximal einer Fahrspur
  • mit maximal 30 m Baustellenlänge
  • für Arbeiten am Fahrbahnrand
  • auf einem Park- oder Seitenstreifen
  • auf Fuß- und Radwegen.

Die Festlegung erfolgt mit einer allgemeinen Grundanordnung, in der Grundsatzentscheidungen für immer wiederkehrende Arbeitsstellen für einen längeren Zeitraum - in der Regel für ein Kalenderjahr - getroffen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Werkvertrag mit einem Versorgungsträger (REWAG, Telekom usw.) in Fotokopie
  • Verzeichnis der verantwortlichen Bauleiter (Name, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
Fristen/Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des neuen Kalenderjahres, in dem das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden soll, zu stellen.

Der Gültigkeitszeitraum beträgt grundsätzlich 1 Kalenderjahr, ausnahmsweise auch kürzer.

Wichtige Hinweise

Es ist darauf zu achten, dass pro Einzelmaßnahme eine Einzelanordnung beantragt wird.

Gebühren

360,00 € bei Normalfall
  30,00 € pro Monat bei Sonderfall mit kürzerer Gültigkeit

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a StVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 6 StVO, Teil A Nr. 1.3.1 Abs. 7 RSA 21

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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