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Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone

Beschreibung

In Einzelfällen können aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen für Bewohner- und Lieferfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden. Für Ausnahmegenehmigungen gilt zunächst der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Kann ein Fahrzeug nicht nachgerüstet werden, ist eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung möglich.

Diese gilt für maximal ein Jahr und insbesondere für folgende Fälle:

  1. Anwohner und Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone
  2. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)
  3. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)
  4. Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)

Für Wohnmobile wie auch für Touristenbusse gilt die gleiche Regelung wie für Pkw:
Nur mit grüner Plakette ist die Zufahrt in die Umweltzone erlaubt – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.

Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung dürfen nur dann in die Umweltzone fahren, wenn sie über die grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • zusätzlich: Nachrüstbescheinigung

Fristen/Dauer

keine Fristen

Genehmigungszeitraum: 1 Jahr

Wichtige Hinweise

Im Rahmen der erteilten Ausnahmegenehmigung ist das Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug ohne grüne Plakette möglich - allerdings nur für den genehmigten Zweck.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Regensburg.

Die Ausnahmegenehmigung darf nicht mit der Feinstaubplakette verwechselt werden.

Gebühren

  30,00 € für Anwohner der Umweltzone
  60,00 € für Gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone
120,00 € für Fahrten aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen
  10,00 € bei sozialen Härtefällen

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 3 Satz 2 BImSchG, § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389