Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone
Beschreibung
In Einzelfällen können aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen für Bewohner- und Lieferfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden. Für Ausnahmegenehmigungen gilt zunächst der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Kann ein Fahrzeug nicht nachgerüstet werden, ist eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung möglich.
Diese gilt für maximal ein Jahr und insbesondere für folgende Fälle:
- Anwohner und Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)
- Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen (unabhängig von Wohnort/Firmensitz)
Für Wohnmobile wie auch für Touristenbusse gilt die gleiche Regelung wie für Pkw:
Nur mit grüner Plakette ist die Zufahrt in die Umweltzone erlaubt – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung dürfen nur dann in die Umweltzone fahren, wenn sie über die grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- zusätzlich: Nachrüstbescheinigung
Fristen/Dauer
keine Fristen
Genehmigungszeitraum: 1 Jahr
Wichtige Hinweise
Im Rahmen der erteilten Ausnahmegenehmigung ist das Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug ohne grüne Plakette möglich - allerdings nur für den genehmigten Zweck.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Regensburg.
Die Ausnahmegenehmigung darf nicht mit der Feinstaubplakette verwechselt werden.
Gebühren
30,00 € für Anwohner der Umweltzone
60,00 € für Gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone
120,00 € für Fahrten aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen
10,00 € bei sozialen Härtefällen
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 3 Satz 2 BImSchG, § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV