Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone zum Erreichen privater Stellplätze

Beschreibung

Zum Erreichen privater Stellplätze innerhalb der Fußgängerzone kann Anliegern das Befahren der Fußgängerzone ausnahmsweise genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis über Privatstellplatz bzw.
  • Mietvertrag über Privatstellplatz
Fristen/Dauer

keine Fristen

Genehmigungszeitraum: 1 Jahr

Wichtige Hinweise

Im Rahmen der erteilten Ausnahmegenehmigung ist das Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug ohne grüne Plakette möglich - allerdings nur für den genannten Zweck.

Gebühren

keine Fristen

gebührenfrei

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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