Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone zum Erreichen privater Stellplätze
Beschreibung
Zum Erreichen privater Stellplätze innerhalb der Fußgängerzone kann Anliegern das Befahren der Fußgängerzone ausnahmsweise genehmigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis über Privatstellplatz bzw.
- Mietvertrag über Privatstellplatz
Fristen/Dauer
keine Fristen
Genehmigungszeitraum: 1 Jahr
Wichtige Hinweise
Im Rahmen der erteilten Ausnahmegenehmigung ist das Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug ohne grüne Plakette möglich - allerdings nur für den genannten Zweck.
Gebühren
keine Fristen
gebührenfrei
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
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