Dienstleistungen
Handelsvertreterparkausweis
Als Handelsvertreter kann eine Person anerkannt werden, welche als selbständige/-r Gewerbetreibende/-r ständig damit betraut ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Handelsvertretern können Parkerleichterungen gewährt werden. Dies ist möglich
- durch Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot"
- bei einem Zonenhaltverbot
- auf Bewohnerparkplätzen
- auf Gehwegen bei Fahrzeugen bis zu 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
- in Fußgängerbereichen während der Lieferzeiten.
- Handelsvertretervertrag mit Unternehmer
- ggf. Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fotos des Fahrzeuges innen mit Musterstücken, Musterkoffer etc.
keine Fristen
Genehmigungsdauer: 1 Jahr
Nicht von Bedeutung ist, ob die Musterstücke in einem Behältnis oder lose transportiert werden.
Beispiele:
- Vertreter für Schuhe, die die Musterstücke in mehreren Koffern oder
- Vertreter für Büromöbel, die Bürodrehstühle als Muster mitführen
- Schmuckvertreter, die wertvolle Kollektionen mitführen und eine Bestätigung über den Versicherungsschutz vorlegen
Versicherungsvertreter erfüllen nicht die Voraussetzungen
Tierärzte sind keine Handelsvertreter
90,00 € pro Jahr
15,00 € für Umschreibung
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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