Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Handelsvertreterparkausweis

Beschreibung

Als Handelsvertreter kann eine Person anerkannt werden, welche als selbständige/-r Gewerbetreibende/-r ständig damit betraut ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Handelsvertretern können Parkerleichterungen gewährt werden. Dies ist möglich

  • durch Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot"
  • bei einem Zonenhaltverbot
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • auf Gehwegen bei Fahrzeugen bis zu 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
  • in Fußgängerbereichen während der Lieferzeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsvertretervertrag mit Unternehmer
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fotos des Fahrzeuges innen mit Musterstücken, Musterkoffer etc.

Fristen/Dauer

keine Fristen

Genehmigungsdauer: 1 Jahr 

Wichtige Hinweise

Nicht von Bedeutung ist, ob die Musterstücke in einem Behältnis oder lose transportiert werden.

Beispiele:

  • Vertreter für Schuhe, die die Musterstücke in mehreren Koffern oder
  • Vertreter für Büromöbel, die Bürodrehstühle als Muster mitführen
  • Schmuckvertreter, die wertvolle Kollektionen mitführen und eine Bestätigung über den Versicherungsschutz vorlegen


Versicherungsvertreter erfüllen nicht die Voraussetzungen
Tierärzte sind keine Handelsvertreter

Gebühren

90,00 € pro Jahr
15,00 € für Umschreibung

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389