Dienstleistungen
Park-Ausnahmegenehmigung für Medienvertreter
Beschreibung
Zur Erleichterung von journalistischen Tätigkeiten in besonders dringenden Fällen können Medienvertretern Parkerleichterungen am Ort des Geschehens gewährt werden. Dies ist möglich
- durch Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot"
- bei einem Zonenhaltverbot
- bei Verkehrszeichen mit Zusatzschild
- am Parkscheinautomaten (gebührenfrei)
- bei Parkscheibenpflicht ohne Benutzung der Parkscheibe
Erforderliche Unterlagen
- Presseausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Fristen/Dauer
keine Fristen
Gültigkeitszeitraum: 1 Jahr
Gebühren
150,00 € pro Jahr
15,00 € für Umschreibung
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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