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Dienstleistungen

Park-Ausnahmegenehmigung für Medienvertreter

Beschreibung

Zur Erleichterung von journalistischen Tätigkeiten in besonders dringenden Fällen können Medienvertretern Parkerleichterungen am Ort des Geschehens gewährt werden. Dies ist möglich

  • durch Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot"
  • bei einem Zonenhaltverbot
  • bei Verkehrszeichen mit Zusatzschild
  • am Parkscheinautomaten (gebührenfrei)
  • bei Parkscheibenpflicht ohne Benutzung der Parkscheibe 
Erforderliche Unterlagen
  • Presseausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Fristen/Dauer

keine Fristen

Gültigkeitszeitraum: 1 Jahr

Gebühren

150,00 € pro Jahr

  15,00 € für Umschreibung

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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