Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Autokran, Hebebühne
Beschreibung
Zum Abstellen von Autokränen, Hebebühnen, Schrägaufzügen, Hubsteiger, Kran-LKW, Leitungsbrücken oder zur Nutzung von Hydranten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
- Verkehrszeichenplan
Fristen/Dauer
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Baustelle einzureichen.
Die Genehmigungsdauer ist anlassabhängig.
Gebühren
60,00 €
25,00 € Verlängerung des Gültigkeitszeitraums
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i.V.m. § 32 Abs. 1, ggf. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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