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Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Autokran, Hebebühne

Beschreibung

Zum Abstellen von Autokränen, Hebebühnen, Schrägaufzügen, Hubsteiger, Kran-LKW, Leitungsbrücken oder zur Nutzung von Hydranten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan, -skizze
  • Luftbild mit Eintragung der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche
  • Verkehrszeichenplan
Fristen/Dauer

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Baustelle einzureichen.

Die Genehmigungsdauer ist anlassabhängig.

Gebühren

60,00 €

25,00 € Verlängerung des Gültigkeitszeitraums

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i.V.m. § 32 Abs. 1, ggf. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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