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Dienstleistungen

Waffenhandelserlaubnis / Waffenherstellungserlaubnis

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen und Munition kauft, verkauft oder anderen überlässt, benötigt hierzu eine Waffenhandelserlaubnis.

Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Sie wird zeitlich meist unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung zum Waffenhandel
  • Nachweis der Fachkunde
  • Personalausweis
Wichtige Hinweise

Die antragstellende Person muss 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen
  • eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben
  • ein Bedürfnis nachweisen, z. B. als Waffenhändler/-in

Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn die antragstellende Person nicht Deutsche/-r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder weder einen gewöhnlichen Aufenthalts noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Der Inhaber/Die Inhaberin einer Erlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen. 

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr nicht ausgeübt hat.

 

Gebühren

zwischen 100 Euro und 2.700 Euro (je nach Arbeitsaufwand)

Rechtsgrundlage

§ 21 Waffengesetz (WaffG)
Kostenverzeichnis (KVz)

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.