Dienstleistungen
Bitte beachten!
Am Montag,19.01.2026, kommt es aufgrund von Wartungsarbeiten voraussichtlich ab 10 Uhr zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Online-Dienste aus dem Bürgerserviceportal. Die Wartungsarbeiten sollten zügig vormittags abgeschlossen sein.
Spielhalle
Wer gewerbsmäßig im Stadtgebiet Regensburg eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der Stadt Regensburg als zuständiger Behörde.
Zum Betrieb einer Spielhalle sind folgende Erlaubnisse erforderlich:
- Geeignetheitsbestätigung (schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort den Vorgaben der aufgrund § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entspricht)
- gewerbliche Erlaubnis gem. § 33 Abs. 1 GewO
- glücksspielrechtliche Erlaubnis gem. § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021
siehe Antragsformular
abhängig von der Anzahl der Geldspielgeräte
§ 33 c GewO
§ 33 i GewO
Spielverordnung
GlüStV 2021
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.