Dienstleistungen
Spielhalle
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig im Stadtgebiet Regensburg eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der Stadt Regensburg als zuständiger Behörde.
Zum Betrieb einer Spielhalle sind folgende Erlaubnisse erforderlich:
- Geeignetheitsbestätigung (schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort den Vorgaben der aufgrund § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entspricht)
- gewerbliche Erlaubnis gem. § 33 Abs. 1 GewO
- glücksspielrechtliche Erlaubnis gem. § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021
Erforderliche Unterlagen
siehe Antragsformular
Gebühren
abhängig von der Anzahl der Geldspielgeräte
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 33 c GewO
§ 33 i GewO
Spielverordnung
GlüStV 2021
Kontakt
Christina Pospischil
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 114
93053 Regensburg
(0941) 507-5329
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.