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Dienstleistungen

Spielhalle

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig im Stadtgebiet Regensburg eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der Stadt Regensburg als zuständiger Behörde.

Zum Betrieb einer Spielhalle sind folgende Erlaubnisse erforderlich:

  • Geeignetheitsbestätigung (schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort den Vorgaben der aufgrund § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Spielverordnung entspricht)
  • gewerbliche Erlaubnis gem. § 33 Abs. 1 GewO
  • glücksspielrechtliche Erlaubnis gem. § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021

Erforderliche Unterlagen

siehe Antragsformular

Gebühren

abhängig von der Anzahl der Geldspielgeräte

Rechtsgrundlage

§ 33 c GewO
§ 33 i GewO
Spielverordnung
GlüStV 2021

Kontakt

Christina Pospischil

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11493053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5329
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch oder auf Anfrage per E-Mail von der Sachbearbeitung.