Dienstleistungen
Güterverkehrserlaubnis
Für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen (2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr) haben, bedarf es einer Erlaubnis.
für die Neuerteilung einer Genehmigung oder die Wiedererteilung einer bestehenden Genehmigung zum gewerblichen Güterkraftverkehr:
- Antrag auf nationale Gemeinschaftslizenz bzw. Antrag auf EU-Gemeinschaftslizenz - weitere Informationen s. u. "wichtige Hinweise"
- behördliches Führungszeugnis der/des Vertretungsberechtigten der antragstellenden Person
- behördliches Führungszeugnis der für den Betrieb verantwortlichen Person, wenn nicht identisch mit der/dem Vetretungsberechtigten
- bei juristischen Personen (Firma) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Eigenkapitalnachweises nach folgender Klassifizierung:
Fahrzeuge Gesamtmasse > 3,5 t:
Für das erste Fahrzeug mindestens 9.000 Euro und für jedes weitere Fahrzeug mindestens 5.000 Euro
Fahrzeuge Gesamtmasse > 2,5 t < 3,5 t:
Für das erste Fahrzeug mindestens 1.800 Euro und für jedes weitere Fahrzeug mindestens 900 Euro - Nachweis der fachlichen Eignung in Form einer Fachkundeprüfung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse, Krankenkasse als Träger der Sozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung
- Bei Unternehmen/Organisationen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, einen entsprechenden Auszug der Eintragung
- ggf. Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter)
- Antrag auf Ausstellung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien mit Nachweis über ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit (sofern notwendig, s. o.)
Bei der Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde (Einwohneramt) muss dringend darauf geachtet werden, dass die Belegart "Für eine Behörde" und der Zweck "Güterkraftverkehr" angegeben wird.
Sollte der Antragsteller/die Antragstellerin selbst nicht über die fachliche Eignung verfügen, so hat er im Antrag eine natürliche Person zu benennen, welche als zur Führung der Geschäfte bestellte Person angestellt wird (Verkehrsleiter). Diese Person muss dann entsprechend den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen können und es muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden aus welchem die tatsächliche Beziehung zum Betrieb ersichtlich ist.
Unterscheidung der Erlaubnispflicht:
Während eine nationale Genehmigung zum gewerblichen Güterkraftverkehr erst bei der Verwendung von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (einschl. Anhänger) erlaubnispflichtig ist, ist beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr bereits der Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t (einschl. Anhänger) erlaubnispflichtig.
Achten Sie bitte auf die Verwendung des richtigen Antrages: Entweder für eine nationale oder EU-Gemeinschaftslizenz.
Neu– oder Wiedererteilung Güterverkehrserlaubnis | 220,00 € |
je weitere Ausfertigung/beglaubigte Kopie | 60,00 € |
Ausstellung von weiteren Ausfertigungen/beglaubigte Kopien je | 60,00 € |
Güterkraftverkehrsgesetz
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
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