Dienstleistungen
Personenbeförderung - Genehmigung nach dem Bay. Rettungsdienstgesetz
Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholung als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung.
Neuerteilung einer Genehmigung oder Wiedererteilung einer bestehenden Genehmigung nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz:
- Antrag
- behördliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person bzw. der Antragstellerin/des Antragstellers
- behördliches Führungszeugnis der für den Betrieb verantwortlichen Person, wenn nicht identisch mit der/dem Vetretungsberechtigten
- bei juristischen Personen (Firma) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Eigenkapitalnachweises
- Nachweis der fachlichen Eignung in Form einer Fachkundeprüfung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse, Krankenkasse als Träger der Sozialversicherungsbeiträge und Berufsgesossenschaft als Träger der Unfallversicherung
- Bei Unternehmen/Organisationen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, einen entsprechenden Auszug der Eintragung
- ggf. Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Antrag auf Fahrzeugwechsel bei einer bestehenden Genehmigung:
- Antrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I des neuen Fahrzeuges
- Nachweis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Genehmigungsurkunde
- Auszug aus der Genehmigung für das zu tauschende Fahrzeug
Bei der Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses muss dringend darauf geachtet werden, dass die Belegart "Für eine Behörde" und der Zweck "Personenbeförderung" angegeben wird.
Sollte der Antragsteller selbst nicht über die fachliche Eignung verfügen, so hat er im Antrag eine natürliche Person zu benennen, welche als zur Führung der Geschäfte bestellte Person angestellt wird. Diese Person muss dann entsprechend den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen und es muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden, aus welchem die tatsächliche Beziehung zum Betrieb ersichtlich ist.
Neu- oder Wiedererteilung: 250,00 Euro
Fahrzeugwechsel je Fahrzeug: 50,00 Euro
Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
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Postfach: 11 06 43
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(0941) 507-4329
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