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Dienstleistungen

Personenbeförderung - Gelegenheitsverkehr

Beschreibung

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Es bedarf einer Genehmigung.

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen und nicht gebündelter Bedarfsverkehr sind. Es bedarf einer Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Neuerteilung einer Genehmigung oder Wiedererteilung einer bestehenden Genehmigung:

  • Antrag
  • behördliches Führungszeugnis des Antragstellers
  • bei jur. Personen ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse, Krankenkasse als Träger der Sozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit; Für ein Fahrzeug mind. 2.250 Euro und für jedes weitere Fahrzeug mind. 1.250 Euro
  • Nachweis der fachlichen Eignung in Form einer Fachkundeprüfung
  • Nachweis über das bestehende Gewerbe in Form einer Gewerbeanmeldung oder einem aktuellen Auszug aus dem Handelsregister

Antrag auf Fahrzeugwechsel bei bestehender Genehmigung:

  • Antrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des neuen Fahrzeuges
  • Nachweis der Untersuchung nach § 42 BOKraft
  • Genehmigungsurkunde
  • Auszug aus der Genehmigung für das zu tauschende Fahrzeug

Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht nach § 21 Abs. 4 PBefG:

  • Antrag
  • ggf. Nachweis über Werkstattaufenthalt od. ärztliches Attest

Wichtige Hinweise

Bei der Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses muss darauf geachtet werden, dass die Belegart "Für eine Behörde" und der Zweck "Taxi- oder Mietwagengenehmigung" angegeben wird.

Sollte der Antragsteller selbst nicht über die fachliche Eignung verfügen, so hat er im Antrag eine natürliche Person zu benennen, welche als zur Führung der Geschäfte bestellte Person angestellt ist. Diese Person muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen und es muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden, aus dem sich die tastsächliche Beziehung zum Betrieb ergibt.

Gebühren

Neu- oder Wiedererteilung Taxenverkehr: 150,00 Euro

Neu- oder Wiedererteilung Mietwagenverkehr: 60,00 Euro

Fahrzeugwechsel je Fahrzeug: 25,00 Euro

Rechtsgrundlage

Personenbeförderungsgesetz

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-4329