Dienstleistungen
Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Zuständig
Beschreibung
Die Stadt Regensburg übernimmt als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bzw. Verhütungsmaßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ausweiskopie
- Berechtigungsnachweis (aktuell gültiger Leistungsbescheid oder Stadtpass)
- Ärztliche Verordnung (nicht älter als 4 Wochen)
- Zahlungsbeleg (Quittung) der Apotheke im Original
- bei Spirale, Hormonimplantat oder Sterilisation: Kostenvoranschlag
- bei Sterilisation: Nachweis über ein Beratungsgespräch mit einer staatlich anerkannten Beratungsstelle sowie ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse
Wichtige Hinweise
Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn das 22. Lebensjahr vollendet wurde und einer der nachfolgend genannten Leistungen bezogen wird:
- Grundsicherungsempfänger nach SGB II
- Grundsicherungsempfänger nach SGB XII
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ambulant
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
- Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
- Bewohner stationärer Einrichtungen mit Anspruch auf Barbetrag
- Empfänger von ambulanter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung z.B. in Werkstätten
Ansprechpartner/in:
A - Hn | Tel. (0941) 507-2503 |
Hp - Pe | Tel. (0941) 507-2504 |
Pf - Z | Tel. (0941) 507-2507 |
Dokumente
Dienstleistung online
Kontakt
Abteilung Sozialhilfe
Johann-Hösl-Straße 11b
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Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1502
(0941) 507-4509
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