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Dienstleistungen

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Beschreibung

Die Stadt Regensburg übernimmt als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bzw. Verhütungsmaßnahmen.

Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausweiskopie
  • Berechtigungsnachweis (aktuell gültiger Leistungsbescheid oder Stadtpass)
  • Ärztliche Verordnung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Zahlungsbeleg (Quittung) der Apotheke im Original
  • bei Spirale, Hormonimplantat oder Sterilisation: Kostenvoranschlag
  • bei Sterilisation: Nachweis über ein Beratungsgespräch mit einer staatlich anerkannten Beratungsstelle sowie ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse
Wichtige Hinweise

Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn das 22. Lebensjahr vollendet wurde und einer der nachfolgend genannten Leistungen bezogen wird:

  • Grundsicherungsempfänger nach SGB II
  • Grundsicherungsempfänger nach SGB XII
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ambulant
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege
  • Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
  • Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
  • Bewohner stationärer Einrichtungen mit Anspruch auf Barbetrag
  • Empfänger von ambulanter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung z.B. in Werkstätten

Ansprechpartner/in:

A - Hn Tel. (0941) 507-2503
Hp - Pe Tel. (0941) 507-2504
Pf - Z Tel. (0941) 507-2507

Kontakt

Abteilung Sozialhilfe

Johann-Hösl-Straße 11b
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1502
(0941) 507-4509
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