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Dienstleistungen

Altenhilfe

Beschreibung

Rechtsgrundlage: § 71 SGB XII

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. 

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Personalausweis
  • Nachweis, welche Kostenübernahme im Rahmen der Altenhilfe beantragt wird
  • aktuelle Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Erwerbseinkommen, Kindergeld oder Unterhalt
  • Mietvertrag und aktuelle Mietzusammensetzung bzw. letztes Mieterhöhungsschreiben des Vermieters bzw. Anpassungsschreiben der Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • ggf. weitere aktuelle Vermögensnachweise (Finanzstatus bei Ihrer Bank bzw. Banken, Sparbücher, sonstige Sparverträge, Wertpapiere, Kapitalversicherungen und deren aktuellen Rückkaufswerte, bei Kfz-Eigentum: Fahrzeugpapiere, aktueller KM-Stand und aktueller Verkehrswert des Fahrzeuges, bei Haus- und Grundbesitz oder Wohn- und Nießbrauchrecht: aktueller Grundbuchauszug, aktueller Verkehrswert, falls innerhalb der letzten 10 Jahren Vermögen veräußert, übergeben oder verschenkt wurde: Übergabe-/Überlassungs- oder Kaufvertrag)
  • aktuelle Versicherungsnachweise (falls Hausrat- und Haftpflichtversicherung vorhanden)

Hinweis:

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§ 67 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X - SGB X) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Wichtige Hinweise

Die Leistungsgewährung kommt beispielsweise in Form der Kostenübernahme eines Hausnotrufsystems in Betracht, falls kein Anspruch im Rahmen der Hilfe zur Pflege besteht.

 

Ansprechpartner/in:

A - Hn Tel. (0941) 507-2503
Hp - Pe Tel. (0941) 507-2504
Pf - Z Tel. (0941) 507-2507


Kontakt

Sachgebiet Sozialhilfe
Johann-Hösl-Straße 11a - 11b93053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1502
Fax: (0941) 507-4509