Dienstleistungen
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Rechtsgrundlage: § 73 SGB XII
Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweis, welche Kostenübernahme im Rahmen der Hilfe in sonstigen Lebenslagen beantragt wird
- aktuelle Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Erwerbseinkommen, Kindergeld oder Unterhalt
- Mietvertrag und aktuelle Mietzusammensetzung bzw. letztes Mieterhöhungsschreiben des Vermieters bzw. Anpassungsschreiben der Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- ggf. weitere aktuelle Vermögensnachweise (Finanzstatus bei Ihrer Bank bzw. Banken, Sparbücher, sonstige Sparverträge, Wertpapiere, Kapitalversicherungen und deren aktuellen Rückkaufswerte, bei Kfz-Eigentum: Fahrzeugpapiere, aktueller KM-Stand und aktueller Verkehrswert des Fahrzeuges, bei Haus- und Grundbesitz oder Wohn- und Nießbrauchrecht: aktueller Grundbuchauszug, aktueller Verkehrswert, falls innerhalb der letzten 10 Jahren Vermögen veräußert, übergeben oder verschenkt wurde: Übergabe-/Überlassungs- oder Kaufvertrag)
- aktuelle Versicherungsnachweise (falls Hausrat- und Haftpflichtversicherung vorhanden)
Hinweis:
Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§ 67 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X - SGB X) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Eine sonstige Lenbenslage liegt vor, wenn der Sachverhalt nicht im Rahmen anderer Vorschriften nach dem SGB XII oder anderen Büchern des Sozialrechts umfasst ist. Sie kann durch eine noch nicht bekannte Lebens- oder Bedarfslage entstehen bzw. wenn durch eine Änderung der sozialen Verhältnisse neue Probleme entstanden sind.
Im Einzelfall kann es sich beispielsweise um Fahrtkosten oder um Kosten für einen Dolmetscher handeln.
Ansprechpartner/in:
A - Hn | Tel. (0941) 507-2503 |
Hp - Pe | Tel. (0941) 507-2504 |
Pf - Z | Tel. (0941) 507-2507 |
Abteilung Sozialhilfe
Johann-Hösl-Straße 11b
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1502
(0941) 507-4509
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