Erteilung einer Erlaubnis zur Bewachung von Personen, Grundstücken, Gebäuden und Landfahrzeugen
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis/Vollstreckungsportal
- Vorlage einer Negativbescheinigung durch das Insolvenzgericht beim Amtsgericht
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Nachweis über ausreichende Mittel bzw. Sicherheiten
- Haftpflichtversicherungsnachweis nach der Bewachungsverordnung
- Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Notarvertrag
- Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis in Ablichtung
Wichtige Hinweise
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Gebühren
625,- €
Rechtsgrundlage
§ 34 a GewO, BewachungsVO
Kontakt
Johanna Seidl
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 10393053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan