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Dienstleistungen

Versteigerer-Erlaubnis

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde, bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt dafür nach § 34 b Abs. 1 GewO eine gewerberechtliche Erlaubnis. Zu den beweglichen Sachen im Sinne dieser Vorschrift gehören auch Früchte auf dem Halm und Holz auf dem Stamm.
Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf mit der gewerbsmäßigen Tätigkeit begonnen werden. Zudem muss der Gewerbetreibende den Beginn der gewerblichen Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig mit Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde am Betriebssitz anzeigen.

Versteigern im Sinne von § 34 b GewO bedeutet, innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung eine Mehrzahl von Personen aufzufordern, eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben, dass diese Personen im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestgebot, Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben, der das höchste Gebot im eigenen oder fremden Namen annimmt. Demzufolge muss jeder Bieter die Gebote der anderen Bieter kennen, um diese dann sofort überbieten zu können.

Von § 34 b GewO nicht erfasst:

  • Internetauktionen
  • Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden
  • Versteigerungen, die von Behörden oder Beamten vorgenommen werden
  • Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
  • Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Notarvertrag
  • Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis in Ablichtung

Gebühren

500 €

Rechtsgrundlage

§ 34 b GewO

Kontakt

Johanna Seidl

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 10393053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1324
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.