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Dienstleistungen

Reisegewerbekarte

Beschreibung

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z.B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus,wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei den Behörden
  • Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis

Wichtige Hinweise

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.

Anfragen und Unterlagen können jedoch gerne an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcmVicmV3ZWc= gesendet werden.

Gebühren

160,- €

Rechtsgrundlage

§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO

Kontakt

Julia Schweiger

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10593053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1328
Fax: (0941) 507-2329
Stefan David

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10593053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2324
Fax: (0941) 507-2329