Reisegewerbekarte
Beschreibung
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z.B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus,wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei den Behörden
- Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis
Wichtige Hinweise
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Anfragen und Unterlagen können jedoch gerne an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcmVicmV3ZWc= gesendet werden.
Gebühren
160,- €
Rechtsgrundlage
§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO