Dienstleistungen
Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z.B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus,wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei den Behörden
- Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis
160,- €
§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO
Julia Schweiger
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 105
93053 Regensburg
(0941) 507-1328
(0941) 507-2329
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Stefan David
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 105
93053 Regensburg
(0941) 507-2324
(0941) 507-2329
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung. Anfragen und Unterlagen können auch gerne an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcmVicmV3ZWc= gesendet werden.