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Dienstleistungen

Ausnahme vom Alterserfordernis beim Schießen mit Druckluftwaffen in Schießstätten

Beschreibung

Für das Schießen auf Schießstätten formuliert das Waffengesetz Mindestalter:

  1. Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, für das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden,
  2. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, für das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

In diesen Fällen ist das Schießen nur unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder eines verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson erlaubt, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

Zur Förderung des Leistungssports kann für ein Kind um eine Ausnahme von dem ersten Mindestalter-Erfordernis mit unten stehenden Formular nachgesucht werden. Eine Ausnahme vom zweiten Mindestalter-Erfordernis ist formlos mit den weiteren Unterlagen zu beantragen.

Möglich ist auch eine veranstaltungsbezogene Ausnahme von den Alterserfordernissen, z. B. zur Durchführung von "Schnuppertagen". In diesen Fällen ist es notwendig, dass der Veranstalter sich bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzt.

Erforderliche Unterlagen

- Bestätigung des Vereins, dass das Kind für einen Einsatz im Leistungssport besonders geeignet ist
- Bescheinigung des Hausarztes über die geistige und körperliche Eignung des Kindes für den Umgang mit Waffen

Wichtige Hinweise

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

20 €

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 4 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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