Dienstleistungen

Erlaubnis zum Umgang mit Treibladungspulver

Beschreibung

Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist vor dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Privatbereich einzuholen. Hiervon sind betroffen Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.

Erforderliche Unterlagen
  • Fachkundenachweis
  • Bedürfnisnachweis des Vereins
  • Kopie des Personalausweises / Reisepasses
  • zusätzlich bei Verlängerungsantrag: Erlaubnis nach § 27 SprengG (grünes Heftchen)
Wichtige Hinweise

Die Erlaubnis ist auf maximal fünf Jahre befristet.

Gebühren

Neuerteilung: 175,- €

Verlängerung: 150,- €

Rechtsgrundlage

§ 27 SprengG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.