Dienstleistungen
Erlaubnis zum Umgang mit Treibladungspulver
Beschreibung
Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist vor dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Privatbereich einzuholen. Hiervon sind betroffen Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
Erforderliche Unterlagen
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis des Vereins
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- zusätzlich bei Verlängerungsantrag: Erlaubnis nach § 27 SprengG (grünes Heftchen)
Wichtige Hinweise
Die Erlaubnis ist auf maximal fünf Jahre befristet.
Gebühren
Neuerteilung: 175,- €
Verlängerung: 150,- €
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 27 SprengG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.