Dienstleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sprengstoffrecht
Beschreibung
Für die Zulassung zu anerkannten Fachkunde-Lehrgängen für den Umgang mit Treibladungspulver nach Sprengstoffrecht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Wichtige Hinweise
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Gebühren
100,- €
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 34 der 1. SprengV
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.