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Dienstleistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung Sprengstoffrecht

Beschreibung

Für die Zulassung zu anerkannten Fachkunde-Lehrgängen für den Umgang mit Treibladungspulver nach Sprengstoffrecht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Wichtige Hinweise

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Gebühren

100,- €

Rechtsgrundlage

§ 34 der 1. SprengV

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.