Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Für die Zulassung zu anerkannten Fachkunde-Lehrgängen für den Umgang mit Treibladungspulver nach Sprengstoffrecht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Wichtige Hinweise
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Gebühren
100,- €
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 34 der 1. SprengV
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.