Dienstleistungen
Europäischer Feuerwaffenpass
Beschreibung
Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen europäischen Mitgliedstaat
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Foto (nur bei Neuausstellung)
- Nachweis über berechtigten Besitz der Waffe
Fristen/Dauer
Die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses wird befristet ausgegeben.
Sind nur Einzellader-Flinten eingetragen beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre, ansonsten fünf Jahre.
Wichtige Hinweise
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
- Neuausstellung: 50,- €
und zusätzliche Gebühren pro Waffeneintrag - Verlängerung: 15,- €
- Ein- oder Austragung der ersten Waffe: 15,- €
- Ein- oder Austragung jeder weiteren Waffe: 7,50 €
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 5 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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