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Dienstleistungen

Europäischer Feuerwaffenpass

Beschreibung

Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen europäischen Mitgliedstaat

Erforderliche Unterlagen
  • aktuelles Foto (nur bei Neuausstellung)
  • Nachweis über berechtigten Besitz der Waffe
Fristen/Dauer

Die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses wird befristet ausgegeben.
Sind nur Einzellader-Flinten eingetragen beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre, ansonsten fünf Jahre.

Wichtige Hinweise

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

  • Neuausstellung: 50,- €
    und zusätzliche Gebühren pro Waffeneintrag
  • Verlängerung: 15,- €
  • Ein- oder Austragung der ersten Waffe: 15,- €
  • Ein- oder Austragung jeder weiteren Waffe: 7,50 €

Rechtsgrundlage

§ 32 Abs. 5 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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