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Dienstleistungen

Förderung von internationalen Jugendbegegnungen

Beschreibung

Die Anregung und Förderung von internationalen Jugendbegegnungen ist nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 i.V. m. § 12 Abs. 1 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Aus diesem Grund gewährt die Stadt Regensburg Zuschüsse für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen an Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe des § 74 SGB VIII sowie Schulen.

Gefördert werden im Rahmen der Richtlinien Schülerinnen und Schüler sowie deren Betreuungspersonen, die an einer internationalen Jugendbegegnung teilnehmen und im Stadtgebiet Regensburg wohnen. Außerdem werden die Zuschüsse beim Gegenbesuch für diejenigen Jugendlichen und Begleitpersonen gewährt, die im Stadtgebiet Regensburg untergebracht sind.

Fristen/Dauer

Der Antrag muss eine Woche vor Beginn der Veranstaltung beim Amt für kommunale Jugendarbeit vorliegen. Dieses leitet den Antrag ggf. an das Landratsamt weiter.

Wichtige Hinweise

Für eine Förderung des Auslandsbesuchs und/oder Gegenbesuchs müssen jeweils die dafür vorgesehenen Antragsformulare verwendet werden.

Jedem Antrag muss ein Finanzplan, eine Teilnahmeliste sowie das geplante Programm der Begegnung beigefügt werden.

Kontakt

Abteilung Jugendarbeit

Domplatz 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1551
(0941) 507-4559
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