Förderung von internationalen Jugendbegegnungen
Beschreibung
Die Anregung und Förderung von internationalen Jugendbegegnungen ist nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 i.V. m. § 12 Abs. 1 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Aus diesem Grund gewährt die Stadt Regensburg Zuschüsse für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen an Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe des § 74 SGB VIII sowie Schulen.
Gefördert werden im Rahmen der Richtlinien Schülerinnen und Schüler sowie deren Betreuungspersonen, die an einer internationalen Jugendbegegnung teilnehmen und im Stadtgebiet Regensburg wohnen. Außerdem werden die Zuschüsse beim Gegenbesuch für diejenigen Jugendlichen und Begleitpersonen gewährt, die im Stadtgebiet Regensburg untergebracht sind.
Fristen/Dauer
Der Antrag muss eine Woche vor Beginn der Veranstaltung beim Amt für kommunale Jugendarbeit vorliegen. Dieses leitet den Antrag ggf. an das Landratsamt weiter.
Wichtige Hinweise
Für eine Förderung des Auslandsbesuchs und/oder Gegenbesuchs müssen jeweils die dafür vorgesehenen Antragsformulare verwendet werden.
Jedem Antrag muss ein Finanzplan, eine Teilnahmeliste sowie das geplante Programm der Begegnung beigefügt werden.