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Dienstleistungen

Anzeige einer Waffenüberlassung

Erforderliche Unterlagen
  • Daten des Waffenerwerbers
  • Datum des Waffenübergangs
  • Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original
Fristen/Dauer

Das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden link auf das Antragsformular.

Weitere Informationen:

Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Fragen & Antworten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Gebühren

10,- € für die erste ausgetragene Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
7,50 € für jede weitere Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG i. V. m. § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG