Navigation und Service

Dienstleistungen

Anzeige einer Waffenüberlassung

Erforderliche Unterlagen

  • Daten des Waffenerwerbers
  • Datum des Waffenübergangs
  • Waffenbesitzkarte des Überlassers im Original

Fristen/Dauer

Das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Wichtige Hinweise

Gebühren

10,- € für die erste ausgetragene Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
7,50 € für jede weitere Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG i. V. m. § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329