Dienstleistungen
Anzeige einer Waffenüberlassung
Erforderliche Unterlagen
- Daten des Waffenerwerbers
- Datum des Waffenübergangs
- Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original
Fristen/Dauer
Das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden link auf das Antragsformular.
Weitere Informationen:
Gebühren
10,- € für die erste ausgetragene Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
7,50 € für jede weitere Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG i. V. m. § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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