Anzeige einer Waffenüberlassung
Erforderliche Unterlagen
- Daten des Waffenerwerbers
- Datum des Waffenübergangs
- Waffenbesitzkarte des Überlassers im Original
Fristen/Dauer
Das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Gebühren
10,- € für die erste ausgetragene Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
7,50 € für jede weitere Waffe in der jeweiligen Waffenbesitzkarte
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG i. V. m. § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan