Anzeige eines Waffenerwerbs
Erforderliche Unterlagen
- Daten des Waffenüberlassers
- Datum des Waffenübergangs
- Daten der Waffe (NWR konform!)
- Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original
Fristen/Dauer
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Gebühren
Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 1 a WaffG
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan