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Anzeige eines Waffenerwerbs

Erforderliche Unterlagen

  • Daten des Waffenüberlassers
  • Datum des Waffenübergangs
  • Daten der Waffe (NWR konform!)
  • Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original

Fristen/Dauer

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.

Wichtige Hinweise

Gebühren

Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 a WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329