Anzeige eines Waffenerwerbs
Erforderliche Unterlagen
- Daten des Waffenüberlassers
- Datum des Waffenübergangs
- Daten der Waffe (NWR konform!)
- Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original
Fristen/Dauer
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.
Wichtige Hinweise
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis
Formulare
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 1 a WaffG
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan