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Dienstleistungen

Anzeige eines Waffenerwerbs

Erforderliche Unterlagen

Daten des Waffenüberlassers

Datum des Waffenübergangs

Daten der Waffe (NWR konform!)

Waffenbesitzkarte des Erwerbers im Original

Fristen/Dauer

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen ist.

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.

Weitere Informationen:

Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Fragen & Antworten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Gebühren

Gebühren unterschiedlich; abhängig vom jeweiligen Bedürfnis und vom Überprüfungserfordernis

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 a WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329