Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Beschreibung

Erteilung/Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Waffen für Einzelpersonen sowie für Vereine

Erteilung/Verlängerung eines Waffenscheins

Erforderliche Unterlagen

Sportschützen:

  • Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins und des anerkannten schießsportlichen Verbandes
  • Bescheinigung über die Sachkundeprüfung
  • Nachweise für die zukünftige Aufbewahrung der Waffen


Jäger:

  • Gültiger Jagdschein
  • Nachweise für die zukünftige Aufbewahrung der Waffen
Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.

Weitere Informationen:

Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Fragen & Antworten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Gebühren

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Prüfungsumfang.

Für die Erlaubnis zum Munitionserwerb und -besitz werden noch zusätzlich 25 € für die erste Waffe, für jede weitere Waffe jeweils 12,50 € berechnet.

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 und 4 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG