Dienstleistungen
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Beschreibung
Erteilung/Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Waffen für Einzelpersonen sowie für Vereine
Erteilung/Verlängerung eines Waffenscheins
Erforderliche Unterlagen
Sportschützen:
- Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins und des anerkannten schießsportlichen Verbandes
- Bescheinigung über die Sachkundeprüfung
- Nachweise für die zukünftige Aufbewahrung der Waffen
Jäger:
- Gültiger Jagdschein
- Nachweise für die zukünftige Aufbewahrung der Waffen
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.
Weitere Informationen:
Gebühren
Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Prüfungsumfang.
Für die Erlaubnis zum Munitionserwerb und -besitz werden noch zusätzlich 25 € für die erste Waffe, für jede weitere Waffe jeweils 12,50 € berechnet.
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 1 und 4 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG