Kleiner Waffenschein
Beschreibung
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist für Personen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Pass oder Personalausweis
Wichtige Hinweise
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
75,- €
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan