Kleiner Waffenschein
Beschreibung
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist für Personen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich.
Weitere Informationen zum kleinen Waffenschein finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.
Gebühren
75,- €
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 10293053 Regensburg
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