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Dienstleistungen

Kleiner Waffenschein

Beschreibung

Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist für Personen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass

Wichtige Hinweise

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

75,- €

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 10293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1325
Fax: (0941) 507-2329