Dienstleistungen
Kleiner Waffenschein
Beschreibung
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist für Personen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich.
Weitere Informationen zum kleinen Waffenschein finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wichtige Hinweise
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.
Gebühren
75,- €
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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