Dienstleistungen
Kleiner Waffenschein
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist für Personen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich.
Weitere Informationen zum kleinen Waffenschein finden Sie hier.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen per Post oder per Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNlcm5lZmZhdw== zu senden. Nutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link auf das Antragsformular.
75,- €
Für die Übermittlung Ihres Antrags/Ihrer Anzeige auf elektronischem oder postalischem Wege fallen keine Gebühren an (lediglich ggf. Versandkosten im Falle der Übermittlung auf postalischem Wege). Gebühren werden von uns nur für die eigentliche behördliche Leistung erhoben.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Verfügung zu stellen und anschließend an die jeweils zuständige Behörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche behördliche Leistung der Stadt Regensburg ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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