Sportplätze - Belegung, Betrieb
Zuständig
Beschreibung
Vermietung und Betrieb der städtischen Sportplätze
Die städtischen Spielfelder können von verschiedenen Gruppen stundenweise angemietet werden. Die anfallenden Nutzungsgebühren werden vom Stadtrat festgelegt.
Der Spiel- und Trainingsbetrieb der am offiziellen Spielbetrieb teilnehmenden Vereine hat Vorrang vor anderen Nutzergruppen.
Fristen/Dauer
Die Anträge sind formlos bis zum 31.01. eines jeden Jahres einzureichen.
Kontakt
Manuel Möller
Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 30293055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan