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Dienstleistungen

Lotterieerlaubnis

Beschreibung

Für die Veranstaltung einer Tombola, Lotterie, Ausspielung, Ziehungsausspielung, -lotterie ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bescheid des Finanzamtes nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach dem §§ 51, 59, 60 und 61 AO

Vereinssatzung

Wichtige Hinweise

Ein Antrag auf Erteilung einer Lotterieerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Lotterie bereits aufgrund der Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz vom 29.06.2021 allgemein erlaubt ist (Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz über die allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 15.07.2021, Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 8/2021; online abrufbar unter: Regierung der Oberpfalz - Informationen zur Allgemeinverfügung unter weiterführenden Links).

Die Allgemeinverfügung gilt nur für bestimmte Veranstalter, die unter Nr. I.1 der Allgemeinverfügung abschließend aufgelistet sind. Es handelt sich dabei überwiegend um gemeinnützige Verbände und Vereine sowie anerkannte Religionsgemeinschaften.

Es wird empfohlen, die Liste der Veranstalter vor einer möglichen Antragstellung genau zu prüfen!

Fällt die geplante Lotterie unter den Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung, sind die Nebenbestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten. Es wird insbesondere auf die Anzeige- und Abrechnungspflichten hingewiesen.

Für Anzeige und Abrechnung der Lotterie sind bestimmte Formulare zu verwenden. Diese sind auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz - Informationen zur Allgemeinverfügung abrufbar.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung erhalten Sie von der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg Regierung der Oberpfalz - Informationen zur Allgemeinverfügung.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung außerdem noch diese Hinweise:

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Lotterieerlaubnis

Gebühren

mindestens 30 €

Rechtsgrundlage

§§ 12 ff Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland

Kontakt

Theresa Eckl

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 10693053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93217
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.